Für ALLE, die fremde Güter transportieren

Selbst bei bester Organisation kann es mal zu einem Schaden kommen. Ihr Kunde möchte dann seinen Schaden ersetzt bekommen, und zwar von Ihnen.

Aber wann haften Sie wirklich? In welcher Höhe müssen Sie entstandene Schäden ersetzen?

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Durchblick im „Haftungsdschungel“

Die Frachtführer-Haftungsversicherung übernimmt Ihre Haftung als Straßenfrachtführer innerhalb Europas nach

  • den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten
  • den marktüblichen und gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Haftungsgrenzen Innerhalb Deutschlands Innerhalb Europas
Güterschäden Gesetzliche Haftung
8,33 SZR/kg*
vertragliche Haftung
bis zu 40 SZR/kg*
Gesetzliche Haftung
8,33 SZR/kg*
Lieferfristüberschreitung bis zum 3-fachen
des Frachtentgelts
bis zur Höhe des
Frachtentgelts
sonstige
Vermögensschäden
bis zum 3-fachen
der Verlusthaftung
Bis maximal 7,5 Mio. Euro pro Schadenereignis!
(Bei Transporten in die GUS-Staaten jedoch begrenzt auf 250.000 SZR*.)

Mitversichert sind auch

  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten bis zu 25.000 SZR*
  • Be- und Entladeschäden aus Gefälligkeit

*SZR = Sonderziehungsrecht: Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds, die täglich neu festgelegt wird; als Faustformel gilt 8,33 SZR entsprechen ~10 Euro.

Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Güter aller Art. Besondere Regelungen gelten für Dokumente, Urkunden, Edelsteine, Papiergeld, Juwelen, Wertpapiere, Kunstgegenstände und diebstahlgefährdete Güter.

Wenn Sie mehr wollen

Bei Bedarf können Sie den Versicherungsschutz erweitern:

  • auf Staaten außerhalb Europas
  • auf die Haftung aus Individualvereinbarungen
    (soweit gesetzlich zulässig)
  • auf die Haftung für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis
  • auf die Haftung für fremde Frachtführer, die von Ihnen mit der Transportdurchführung beauftragt wurden

Haftung verpflichtet

Ab einem zulässigen Fahrzeug-Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger besteht eine Versicherungspflicht gemäß §7a des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).
Die Mannheimer Frachtführer-Haftungsversicherung erfüllt diese Anforderung. Hierüber erhalten Sie für die versicherten Fahrzeuge eine entsprechende Bestätigung.

Haben Sie noch Fragen?

04183 77 50 35

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Ein starker Partner

Im Schadensfall regulieren wir berechtigte Ansprüche Ihrer Kunden. Darüber hinaus helfen wir Ihnen dabei, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren, inklusive der Erledigung aller dafür notwendigen Maßnahmen und rechtlichen Schritte. Das spart Ihnen Zeit und Kosten.

Tipp:

Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung ergänzt Ihren Haftungsschutz.

Rückruf gewünscht?

Lassen Sie sich von unseren Experten telefonisch beraten und sichern Sie Ihre Transporte mit dem bestmöglichen Versicherungsschutz ab.

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Fragen & Antworten

Wer braucht eine Frachtführer-Haftungsversicherung?

Alle Unternehmen, die im Auftrag Dritter entgeltlich Ware transportieren

Weshalb eine Frachtführer-Haftungsversicherung benötigt wird

Die Haftung für die vom Frachtführer beförderten Güter ist eine Gefährdungshaftung. Dies bedeutet, dass er im Schadenfall nachweisen muss, alle für den Schutz der Güter erforderlichen Maßnahmen getroffen zu haben. Die Komplexität der Haftungsbestimmungen, insbesondere im länderübergreifenden Verkehr, macht dieses Risiko für den Frachtführer unkalkulierbar. Auch der Gesetzgeber weiß das und macht die Frachtführer-Haftungsversicherung teilweise sogar zu einer Pflichtversicherung!

Was ist versichert?

Die gesetzliche/vertragliche Haftung aus Frachtverträgen

  • innerhalb Deutschlands gemäß den Bestimmungen des HGB
  • grenzüberschreitend von und nach Deutschland nach dem ,,Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr“ (CMR)

Versichert sind dabei

  • Güterschäden
  • Überschreitung der Lieferfrist
  • sonstige Vermögensschäden.

Die Mannheimer bietet hierfür überdurchschnittlichen Versicherungsschutz, nämlich bis zu einer Höchstentschädigungssumme von 7,5 Mio. Euro je versichertem Ereignis Zusätzlich schützen wir unsere Kunden gegen ungerechtfertigte Ansprüche, inklusive der Erledigung aller dafür notwendigen Maßnahmen und rechtlichen Schritte. Das spart Zeit und die Kosten für einen Rechtsanwalt

Welche Güter sind versichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haftung für Güter aller Art, mit Ausnahme von Dokumenten, Urkunden, Edelsteinen, Papiergeld, Juwelen und Wertpapieren. Die Beförderung von Kunstgegenständen und sonstigen Gütern mit besonderem Wert ist auf eine Höchsthaftungssumme von 5.000 Euro begrenzt

Folgende Angaben benötigen wir für eine Angebotsabgabe:

  • Welche Güter werden üblicherweise transportiert?
  • Wo und in welche Länder wird transportiert?
  • Werden auch hochwertige/begehrliche Güter transportiert, z. B. Zigaretten, Mobiltelefone?
  • Welche Fahrzeuge werden eingesetzt?
  • Was ist ihr zulässiges Gesamtgewicht?
  • Welche Haftungsvereinbarung wurde getroffen (z.B. gesetzliche Haftung, vertragliche Regelungen)?
  • Werden Frachtaufträge weitergegeben?
  • Sind in den letzten 5 Jahren Schäden eingetreten? Wenn ja, in welcher Höhe?

Ihre Fragen wurde noch nicht beantwortet?

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