Selbst bei bester Organisation kann es mal zu einem Schaden kommen. Ihr Kunde möchte dann seinen Schaden ersetzt bekommen, und zwar von Ihnen.
Aber wann haften Sie wirklich? In welcher Höhe müssen Sie entstandene Schäden ersetzen?
Selbst bei bester Organisation kann es mal zu einem Schaden kommen. Ihr Kunde möchte dann seinen Schaden ersetzt bekommen, und zwar von Ihnen.
Aber wann haften Sie wirklich? In welcher Höhe müssen Sie entstandene Schäden ersetzen?
Die Frachtführer-Haftungsversicherung übernimmt Ihre Haftung als Straßenfrachtführer innerhalb Europas nach
Haftungsgrenzen | Innerhalb Deutschlands | Innerhalb Europas |
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Güterschäden | Gesetzliche Haftung 8,33 SZR/kg* vertragliche Haftung bis zu 40 SZR/kg* |
Gesetzliche Haftung 8,33 SZR/kg* |
Lieferfristüberschreitung | bis zum 3-fachen des Frachtentgelts |
bis zur Höhe des Frachtentgelts |
sonstige Vermögensschäden |
bis zum 3-fachen der Verlusthaftung |
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Bis maximal 7,5 Mio. Euro pro Schadenereignis! (Bei Transporten in die GUS-Staaten jedoch begrenzt auf 250.000 SZR*.) |
*SZR = Sonderziehungsrecht: Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds, die täglich neu festgelegt wird; als Faustformel gilt 8,33 SZR entsprechen ~10 Euro.
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Güter aller Art. Besondere Regelungen gelten für Dokumente, Urkunden, Edelsteine, Papiergeld, Juwelen, Wertpapiere, Kunstgegenstände und diebstahlgefährdete Güter.
Bei Bedarf können Sie den Versicherungsschutz erweitern:
Ab einem zulässigen Fahrzeug-Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger besteht eine Versicherungspflicht gemäß §7a des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).
Die Mannheimer Frachtführer-Haftungsversicherung erfüllt diese Anforderung. Hierüber erhalten Sie für die versicherten Fahrzeuge eine entsprechende Bestätigung.
Lassen Sie sich von unseren Experten telefonisch beraten und sichern Sie Ihre Transporte mit dem bestmöglichen Versicherungsschutz ab.
Alle Unternehmen, die im Auftrag Dritter entgeltlich Ware transportieren
Die Haftung für die vom Frachtführer beförderten Güter ist eine Gefährdungshaftung. Dies bedeutet, dass er im Schadenfall nachweisen muss, alle für den Schutz der Güter erforderlichen Maßnahmen getroffen zu haben. Die Komplexität der Haftungsbestimmungen, insbesondere im länderübergreifenden Verkehr, macht dieses Risiko für den Frachtführer unkalkulierbar. Auch der Gesetzgeber weiß das und macht die Frachtführer-Haftungsversicherung teilweise sogar zu einer Pflichtversicherung!
Die gesetzliche/vertragliche Haftung aus Frachtverträgen
Versichert sind dabei
Die Mannheimer bietet hierfür überdurchschnittlichen Versicherungsschutz, nämlich bis zu einer Höchstentschädigungssumme von 7,5 Mio. Euro je versichertem Ereignis Zusätzlich schützen wir unsere Kunden gegen ungerechtfertigte Ansprüche, inklusive der Erledigung aller dafür notwendigen Maßnahmen und rechtlichen Schritte. Das spart Zeit und die Kosten für einen Rechtsanwalt
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haftung für Güter aller Art, mit Ausnahme von Dokumenten, Urkunden, Edelsteinen, Papiergeld, Juwelen und Wertpapieren. Die Beförderung von Kunstgegenständen und sonstigen Gütern mit besonderem Wert ist auf eine Höchsthaftungssumme von 5.000 Euro begrenzt