Als Möbel- und Umzugsgutspediteur unterliegen Sie nicht nur unterschiedlichen Haftungs- bestimmungen – Sie haben auch umfangreiche Informationspflichten gegenüber Ihren (Privat-) Kunden.
Mit der Mannheimer Möbel- und Umzugsgutversicherung steht Ihnen ein Komplettpaket zur Verfügung, dass sowohl Ihnen als auch Ihren Kunden umfassenden und flexiblen Versicherungsschutz bietet. Und das zu besonders günstigen Konditionen.

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Kennen Sie Ihre Haftung?

Als Möbel- und Umzugsgut-Spediteur unterliegen Sie eventuell einer anderen Haftungsgrundlage als gewöhnliche Verkehrsträger.

  • den gesetzlichen Grundlagen, wie dem Handelsgesetzbuch (HGB) und internationalen Rechtsvorschriften
  • dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
  • Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • den marktüblichen und gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, z. B. den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)
Auftrag gesetzliche
Haftung
vertragliche
Haftung
(falls
vereinbart)
Beförderung von
Umzugsgut
620,– EUR/m3
nach §§ 451 ff. HGB
Lagerung von
Umzugsgut
unbegrenzt 620,– EUR/m3
nach den (ALB*)
Beförderung von
Handelsmöbeln
gewichtsabhängig
(8,33 SZR**/kg)
nach §§ 407 ff. HGB

* ALB = Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports
** SZR = Sonderziehungsrecht/Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds, die täglich neu festgelegt wird
als Faustformel gilt 8,33 SZR = 10 EUR

Weiß Ihr Kunde Bescheid?

Umzugskunden sind oftmals Privatkunden. Als Verbraucher sind Sie durch den Gesetzgeber in besonderer Weise geschützt.
Das bedeutet für Sie als Möbel- und Umzugsgutspediteur, dass Sie Ihre Kunden ausdrücklich auf Ihre begrenzte Haftung hinweisen müssen! Ein simpler Hinweis auf Ihre gesetzliche/vertragliche Haftungsbegrenzungen bei der Auftragsbestätigung reicht hier nicht aus.
Gleichzeitig müssen Sie dem Kunden die Möglichkeit geben, seine Ware umfassend zu versichern. Auch hierüber müssen Sie ihn ausführlich informieren.

Haftung aus sonstigen zum Speditionsgeschäft gehörenden Geschäften ist ebenfalls versichert

Neben dem Transport bieten viele Speditionen noch ergänzende Dienstleistungen wie das Konfektionieren der Ware, die Verzollung oder die Erhebung von Nachnahme.

Auch die daraus entstehende Haftung ist durch die Frachtführer- und Speditionsversicherung gedeckt.

Mitversichert ist nach Absprache die Haftung aus Vereinbarungen, die Sie mit Ihren Kunden individuell getroffen haben.

Vorsorgeversicherung bei sich ändernden Risikoverhältnissen

Manchmal kann es auch passieren, dass man kurzfristig einen Auftrag annimmt, der mehr verlangt als das bisher Geleistete. Damit Sie, bevor Sie den Auftrag annehmen, nicht erst noch die Haftungsfragen klären müssen, enthält die Frachtführer- und Speditionsversicherung eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 250.000 Euro je Schadenereignis.

2 Bausteine

Verkehrshaftungsversicherung

Diese deckt Ihre gesetzliche/vertragliche Haftung aus Frachtver- trägen

  • über entgeltliche Beförderung von Umzugsgut nach den §§ 451 ff. HGB
  • über entgeltliche Beförderung von Handelsmöbeln und sonstigen Gütern nach den §§ 407 ff. HGB
  • über disponierte Lagerung in der Bundesrepublik Deutsch- land nach den ALB*

Umzugsgut-Transportversicherung

Ihre Haftung ist beschränkt. Je nach Schadenfall bekommt Ihr Kunde seinen Schaden also nur teilweise oder gar nicht ersetzt. Darauf müssen Sie Ihn hinweisen. Gut, wenn Sie ihm gleich eine Möglichkeit bieten können, seine Ware günstig und umfassend zu versichern.
Die Umzugsgut-Transportversicherung ist dabei noch besonders flexibel. Ihr Kunde kann aus folgenden Möglichkeiten wählen:

  • Abschluss einer Transportversicherung zum Zeitwert
    Zusätzlich zur Haftung des Spediteurs sind hier noch soge- nannte „unabwendbare Ereignisse“ mitversichert, wie zum Beispiel plötzlich eintretender Hagel während des Umzugs
  • Abschluss einer Transportversicherung zum Neuwert
    Neuwert ist der Geldbetrag, der aufzuwenden ist, um das beschädigte Möbelstück in neuwertigem Zustand wiederzu- beschaffen

Auch der Abschluss einer Lagerinhaltsversicherung ist möglich, um die Kundenware bei der disponierten Lagerung umfassend abzusichern.

Haben Sie noch Fragen?

04183 77 50 35

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