Für ALLE, die eigene Güter in eigenen Fahrzeugen befördern

Ihr Fuhrpark ist gut versichert. Schließlich brauchen Sie die Fahrzeuge jeden Tag. Da ist es beruhigend zu wissen, dass im Falle einer Beschädigung oder Entwendung eines Fahrzeugs die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.
Aber was ist mit dem Inhalt der Fahrzeuge?

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Das ist versichert

  • Transportmittelunfall
    Auch Unfälle beim Be- und Entladen eines Fahrzeugs sind versichert.
  • Brand, Blitzschlag, Explosion und höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl
    Wenn durch das gewaltsame Eindringen in ein allseitig abgeschlossenes oder durch Planen abgedecktes Fahrzeug Ware entwendet wird.
  • Diebstahl ganzer Verpackungseinheiten (Kolli)
  • Diebstahl / Unterschlagung des Fahrzeugs
  • Beraubung
  • Plötzlich von außen einwirkende Ereignisse
    Zum Beispiel der Einsturz von Brücken oder Lagergebäuden.
  • Unruhen
    Zum Beispiel Streiks, Aussperrungen und Arbeitsunruhen.

Mitversicherte Kosten:

  • Bergungs- und Beseitigungskosten infolge eines versicherten Ereignisses bis 10% der Versicherungssumme
  • Schadenabwehr- und Minderungskosten
  • Fahrzeugreparaturkosten infolge eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens bis 10% der Versicherungssumme, maximal jedoch 1.000 Euro

Sinnvolle Erweiterungen

Durch diese Erweiterungen können Sie den Versicherungs- schutz Ihrem Bedarf anpassen.

  • Domizilschutz
    Falls Sie Ihr Fahrzeug manchmal längere Zeit vor der Fahrt beladen oder nach der Rückkehr nicht gleich entladen können, sollten Sie mit der sogenannten Domizilklausel den Versicherungsschutz auf drei Tage vor und nach der Reise erweitern. Der Domizilschutz gilt für Fahrzeuge auf einem umfriedeten Betriebsgrundstück, in einer verschlos- senen Werkhalle oder Garage.
  • Technisches Versagen von Kühlaggregaten
  • Leckage von Fässern oder Tanks

Autoinhalt – häufig unterschätzter Wert

Was Ihre Firmenfahrzeuge wert sind, wissen Sie. Aber können Sie auch abschätzen, welche Werte sich im Fahrzeug befinden? Zum Beispiel:

  • hochwertige Werkzeuge, Messgeräte
  • Kundenware zur Auslieferung
  • eigene Ware, die zu Filialen transportiert wird
  • Rohstoffe und Halbzeuge für die Produktion

Bei einem Unfall oder einem Diebstahl des Fahrzeugs kann der Schaden am Autoinhalt schnell einige tausend Euro betragen.
Über die Kfz-Versicherung oder über sonstige Sachversicherungen ist der Inhalt des Fahrzeugs in der Regel nicht versichert!

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04183 77 50 35

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Fragen & Antworten

Wer braucht eine Handelswarenversicherung?

Die Handelswarenversicherung oder auch Autoinhaltsversicherung ist für alle Unternehmen die ihre eigenen Güter mit eigenen Fahrzeugen transportieren.

Weshalb eine Handelswarenversicherung benötigt wird

Täglich werden durch einen Verkehrsunfall Güter zerstört. Nicht selten werden aus Fahrzeugen wertvolle Güter gestohlen. Diese Risiken sind weder durch eine übliche Geschäftsversicherung noch durch eine Kraftfahrzeugversicherung gedeckt.

Was kann versichert werden?

Versichert werden können Güter, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit mitgeführt werden, z.B. Ware, mit der gehandelt wird, oder auch Werkzeuge.

Welche Gefahren sind versichert?

Versichert sind Schäden und Verluste an den Gütern durch

  • Unfall des Kraftfahrzeugs
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl in das allseitig verschlossene Fahrzeug
  • Diebstahl ganzer Kolli (Verpackungseinheiten)
  • Diebstahl und Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs mit den versicherten Gütern
  • Beraubung
  • Bürgerliche Unruhen/Streik

bei Beförderungen innerhalb Deutschlands sowie nach und von Osterreich, Schweiz, Frankreich Benelux, Dänemark

Folgende Erweiterungen sind möglich:

  • Aufenthalt der Güter im Fahrzeug am Domizil bis zu drei Tagen vor und nach der Reise, wenn zum Beispiel kein schnelles Ein- und Ausladen möglich ist
  • Versagen von Kühlaggregaten
  • Leckage von Tanks und Fässern

Umsatzpolice für Autoinhalt (erweiterte Handelswaren-Deckung)

  • Einfache Beitragsabrechnung auf Umsatzbasis
  • Der Autoinhalt ist nahezu gegen alle Gefahren versichert. Zum Beispiel bei Bremsschäden auch ohne Vorliegen eines Unfalls.

Folgende Angaben benötigen wir für eine Angebotsabgabe:

  • Welche Güter werden transportiert?
  • Sind Besonderheiten zu beachten, z.B. Laptops als Teil des mitgeführten Werkzeugs?
  • Wie hoch ist der maximale Wert der in einem Fahrzeug mitgeführten Güter?
  • Wie viele Fahrzeuge werden eingesetzt? Wo werden sie eingesetzt?
  • Sollen Erweiterungen vereinbart werden (siehe oben)?

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